Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teppich-Kibek GmbH

 

§ 1 Allgemeines — Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

  3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

  4. Die Lieferung der bestellten Ware durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben.

  5. Schadensersatz, auch bei verspäteter oder unvollständiger Lieferung, ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

  6. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Sie umgehend unterrichten und eine eventuell Vorauszahlung wird unverzüglich erstattet. Wir behalten uns vor, Ihnen eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware zuzusenden. Bei Nichtgefallen können Sie sie kostenlos zurückgeben.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

  2. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzerwechsel der Ware sowie ein eigener Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, ins besondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung der Pflicht nach Ziff. 2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

  5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

  6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.

 

§ 4 Vergütung

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

  2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden oder durch uns anerkannt wurde.

  3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Käufer über.

 

§ 6 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  2. Für geringfügige branchenübliche Farb- und Strukturabweichungen übernehmen wir keine Gewährleistung.

  3. Der Unternehmer muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

  4. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

§ 9 Ergänzende Bestimmungen für Serviceleistungen

  1. Für die Auswirkungen fehlerhafter Zeichnungen und Unterlagen, die der Kunde zur Verfügung stellt, übernehmen wir keine Haftung.

  2. Bei Aufträgen mit einer Abwicklungszeit von länger als vier Monaten ab Auftragsdatum können wir zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen für Lohn und Material zusätzlich berechnen.

  3. Die Lieferfristen rechnen sich verbindlich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. der endgültigen Feststellung der verbindlichen Maße, Zeichnungen, Farben und Qualitäten.

  4. Notwendige Mehrkosten aufgrund von Montage-Schwierigkeiten, z.B. durch schlechte Unterkonstruktionen, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Größere Stemm- und Beiputzarbeiten, Zuleitungen und Anschlüsse, ebenso Geräte für Montage, sind nicht Bestandteil des Auftrages und sind vom Kunden bereitzustellen oder von Teppich-Kibek zusätzlich zu berechnen.

  5. Ist das Werk mangelhaft, so haben wir die Wahl den Mangel zu beheben oder das Werk neu herzustellen. Bei unverhältnismäßigen Kosten können wir die Nacherfüllung verweigern. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht zu mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht.

  6. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Vertragsausführung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.